Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Udo Frizzi – Kreativfotograf
A-6020 Innsbruck, Viaduktbogen 117
E-Mail: udo@fotograf-innsbruck.at
Telefon: +43 664 999 33 228
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Udo Frizzi, nachfolgend „Fotograf“, und seinen Kunden im Zusammenhang mit fotografischen Leistungen im eigenen Fotostudio des Fotografen, beim Kunden oder an sonstigen vereinbarten Aufnahmeorten, Bildbearbeitung, Workshops, Kunstfotografie, Bildlizenzen, Nutzungsrechten sowie dem Verkauf fotografischer Werke, Fine-Art-Prints und Editionen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und gesonderte Verträge gehen diesen AGB vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich anerkannt wurden.
Für Verbraucher und Unternehmer gelten ergänzend die jeweils nachfolgend bezeichneten besonderen Bestimmungen.
2. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbraucherschutzrechts.
Für Unternehmer gelten die für Unternehmergeschäfte maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Fotografen, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beauftragung bzw. Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
4. Leistungsumfang und künstlerische Gestaltungsfreiheit
Der Fotograf erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und nach bestem fachlichen und künstlerischen Wissen.
Bei fotografischen Leistungen bleibt die künstlerische und gestalterische Freiheit des Fotografen ausdrücklich vorbehalten.
Dies betrifft insbesondere Bildkomposition, Perspektive, Licht, Farbgebung, Bildlook, Retusche, Bildauswahl, Bildausschnitt und sonstige gestalterische Entscheidungen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte fotografische oder künstlerische Umsetzung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat dem Fotografen alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Soweit der Kunde Personen, Räume, Gegenstände, Marken, Logos oder sonstige Inhalte für eine Produktion bereitstellt, ist der Kunde für die erforderlichen Rechte und Zustimmungen verantwortlich, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich dem Fotografen übertragen wurde.
Bei Aufnahmen mit Models oder sonstigen abgebildeten Personen können gesonderte Einwilligungs- bzw. Modelverträge verwendet werden.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Fotograf kann insbesondere bei umfangreichen Produktionen, Workshops, Veranstaltungen, individuell angefertigten Kunstwerken und Sonderanfertigungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen.
Der Fotograf ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Bei fotografischen Aufträgen können Termine bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder storniert werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein angemessenes Ausfallhonorar verrechnet werden.
Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd- und Nebenkosten sind vom Kunden zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
8. Auswahl und Lieferung der Fotografien
Der Fotograf entscheidet über die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Fotografien.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Auftrages entstandener Aufnahmen.
Dies betrifft insbesondere RAW-Dateien, unbearbeitete Dateien, technische Zwischenstände, Dubletten und nicht ausgewählte Aufnahmen.
Liefertermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
9. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung der Fotografien erfolgt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Sofern nicht anders vereinbart, entscheidet der Fotograf über Art und Umfang der Bearbeitung.
Dies kann insbesondere Farb- und Tonwertkorrekturen, Schwarzweißbearbeitung, Retusche, Beschnitt, Freistellung, Compositing und digitale Verfremdung umfassen.
10. Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an den vom Fotografen geschaffenen Fotografien verbleiben beim Fotografen.
Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes und wird durch die Bezahlung des Honorars nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunde erhält ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Urheberrechts bleiben unberührt.
11. Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde an den übergebenen Fotografien ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Art, Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls Exklusivität der Nutzung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer gesonderten Nutzungsvereinbarung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Werbekampagnen,
- andere Produkte oder Dienstleistungen,
- Weiterlizenzierung,
- Stockfotografie,
- Nutzung durch andere Unternehmen,
- Merchandising,
- Produktverpackungen,
- zusätzliche kommerzielle Nutzungen,
- exklusive Nutzungsrechte.
Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.
Nutzungsumfang, Dauer, Exklusivität und weitere Nutzungsparameter werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
12. Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe der Fotografien an Dritte ist nur zulässig, soweit sie zur vereinbarten Nutzung erforderlich und vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst ist.
Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Lizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Bei zulässiger Weitergabe sind die vereinbarten Nutzungsbedingungen und Urheberhinweise an den jeweiligen Nutzer weiterzugeben.
13. Bearbeitung und Veränderung
Eine wesentliche Bearbeitung, Verfremdung oder sonstige Veränderung der Fotografien durch den Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Technisch notwendige Anpassungen für den vereinbarten Verwendungszweck, insbesondere Größenänderungen, Formatänderungen und übliche Zuschnitte, sind zulässig.
Eine Entfernung der Urheberbezeichnung oder eine verfälschende Bearbeitung der Fotografien ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht zulässig.
14. Urheberbezeichnung
Bei Veröffentlichungen der Fotografien ist, soweit technisch und organisatorisch möglich, folgende Urheberbezeichnung anzuführen:
Foto: © udo frizzi
Bei Veröffentlichungen auf Instagram kann zusätzlich bzw. alternativ auf
@udofrizzi
verwiesen werden.
Bei zulässiger Weitergabe der Fotografien an Dritte ist diese Verpflichtung im Rahmen des jeweiligen Nutzungszwecks weiterzugeben.
15. Portfolio- und Referenznutzung
Der Fotograf ist grundsätzlich berechtigt, im Rahmen eines Auftrages entstandene Fotografien zur eigenen beruflichen und künstlerischen Präsentation zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Portfolio,
- eigene Website,
- Social Media,
- Bewerbungen,
- Präsentationen,
- Wettbewerbe,
- Ausstellungen,
- Publikationen,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Eigenwerbung.
Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder zwingende gesetzliche Gründe bzw. berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
Vertraulichkeit oder eine Sperrfrist für die Portfolioveröffentlichung muss ausdrücklich vereinbart werden.
16. Rechte abgebildeter Personen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Urheberrecht des Fotografen und die Rechte abgebildeter Personen unterschiedliche Rechtspositionen darstellen.
Soweit der Kunde Personen für eine Produktion bereitstellt, ist der Kunde für die erforderlichen Zustimmungen verantwortlich, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich dem Fotografen übertragen wurde.
Bei Aufnahmen mit Models kann ein gesonderter Modelvertrag bzw. Model Release abgeschlossen werden.
Die Verwendung von Personenaufnahmen muss insbesondere den gesetzlichen Bestimmungen zum Bildnisschutz entsprechen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
18. Archivierung und Datensicherung
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddateien, Projektdateien oder sonstige Auftragsdaten nach Abschluss des Auftrages dauerhaft aufzubewahren.
Eine freiwillige Archivierung erfolgt ohne Rechtsanspruch des Kunden auf dauerhafte Verfügbarkeit oder spätere erneute Herausgabe.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, übergebene Dateien angemessen zu sichern.
19. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Punktes 2 sind.
19.1 Gesetzliche Verbraucherrechte
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts.
Soweit einem Verbraucher gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs-, Gewährleistungs- oder sonstige Schutzrechte zustehen, werden diese durch diese AGB nicht eingeschränkt.
19.2 Widerruf und Rücktritt
Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsbestimmungen.
Soweit gesetzlich vorgesehen, besteht kein Rücktrittsrecht insbesondere bei individuell angefertigten, personalisierten oder nach Kundenspezifikation hergestellten Waren.
Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Leistung vor Ablauf einer allfälligen Rücktrittsfrist.
19.3 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
19.4 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten von Innsbruck wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.
20. Besondere Bestimmungen für Unternehmer
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des Punktes 2 sind.
20.1 Gerichtsstand
Für Unternehmergeschäfte wird, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart.
20.2 Prüf- und Mitteilungspflicht
Unternehmer haben die gelieferten Leistungen und Fotografien nach Erhalt auf erkennbare Mängel und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen und erkennbare Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
20.3 Nutzungsrechte
Bei Unternehmergeschäften werden Nutzungsrechte ausschließlich in dem Umfang eingeräumt, der im Angebot, Auftrag oder in einer gesonderten Nutzungsvereinbarung festgelegt wurde.
Eine weitergehende Nutzung ist nicht automatisch mit der Bezahlung des Honorars verbunden.
20.4 Portfolio und Referenznutzung
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bleibt das Recht des Fotografen zur Portfolio- und Referenznutzung gemäß Punkt 15 bestehen.
Vertraulichkeit, Sperrfristen oder ein Ausschluss der Portfolioverwendung müssen ausdrücklich vereinbart werden.
21. Workshops
Anmeldungen zu Workshops sind verbindlich.
Eine Stornierung bis 14 Tage vor Workshopbeginn ist kostenfrei möglich, sofern keine abweichenden Bedingungen für den jeweiligen Workshop vereinbart wurden.
Bei späterer Absage kann die Workshopgebühr ganz oder teilweise verrechnet werden, sofern kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Der Fotograf kann Workshops insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit oder höherer Gewalt absagen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte unberührt.
22. Kunstwerke, Fine-Art-Prints und Editionen
Beim Verkauf fotografischer Kunstwerke, Fine-Art-Prints, Ausstellungsabzüge oder limitierter Editionen bleibt das Eigentum am jeweiligen physischen Werk bis zur vollständigen Bezahlung beim Fotografen.
Mit dem Kauf eines physischen Kunstwerkes werden grundsätzlich keine Rechte zur Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung des fotografischen Werkes übertragen.
Die Urheber- und Reproduktionsrechte verbleiben beim Fotografen.
Limitierte Editionen werden ausschließlich im angegebenen Umfang produziert.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Kontrast, Material, Papier, Rahmung oder Druckbild gegenüber Bildschirmdarstellungen oder Druckvorschauen stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch oder materialbedingt sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
23. Versand und Gefahrübergang
Sofern ein Versand vereinbart wird, erfolgt dieser grundsätzlich auf Kosten des Kunden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.
Offensichtliche Transportschäden sollen unverzüglich beim Zustelldienst reklamiert und dem Fotografen mitgeteilt werden.
24. Haftung
Der Fotograf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
Für technische Störungen, Datenverluste oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt haftet der Fotograf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
25. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Fotografen, die die Durchführung eines Auftrages erheblich erschweren oder unmöglich machen, gelten als höhere Gewalt.
Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Störungen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.
In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien eine angemessene Lösung bzw. einen Ersatztermin vereinbaren.
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht stornierbare Kosten bleiben davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
26. Geheimhaltung und vertrauliche Projekte
Bei ausdrücklich als vertraulich vereinbarten Projekten verpflichtet sich der Fotograf, die vereinbarte Vertraulichkeit einzuhalten.
Eine Sperrfrist für die Veröffentlichung im Portfolio oder auf Social Media gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
27. Aufbewahrung von Unterlagen
Der Fotograf ist berechtigt, Verträge, Auftragsunterlagen, Rechnungen, Einwilligungen, Model Releases und sonstige geschäftlich erforderliche Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu speichern und aufzubewahren.
28. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
29. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Nutzungsvereinbarungen und gesonderte Verträge gehen diesen AGB vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
© 2026 Udo Frizzi · Kreativfotograf in Innsbruck
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